Allgemeine Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen
Lieber Gast,
die Localholiday Serviceagentur, handelnd unter Judith Käfert, Ueckerstraße 92, 17373 Ueckermünde
nachstehend Agentur genannt –
vermittelt Übernachtungsleistungen von Ferienunterkünften laut aktuellem Buchungsangebot
Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Leistungsträger
– nachstehend LT abgekürzt – (z.B. Beherbergungsbetrieb) und Ihnen als Gast. Die
nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen Inhalt des zwischen
dem LT und Ihnen zustande kommenden Vertrags über die Vermittlung von
Übernachtungsleistungen.
1. Abschluss des Vertrags über die Vermittlung von Übernachtungsleistungen, Stellung
der Agentur
1.1 Mit der Buchung der Leistung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail
oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Gast dem LT, dieser ist durch die Agentur als Vermittler vertreten, den Abschluss eines Vertrags über die Vermittlung Übernachtungs-/Unterkunftsleistungen verbindlich an.
1.2 Der Vertrag zwischen dem Gast und dem LT kommt mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Gast unmittelbar nach erfolgter Buchung erhält. Sie bedarf keiner bestimmten Form.
1.3 Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit
aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
1.4 Die Agentur hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Leistung.
2. Reservierungen
2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Gast zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Agentur als Vertreter des LTs möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 und 1.2 grundsätzlich zu einem für den LT und den Gast
rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2 Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Agentur Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht durch die Agentur. Erfolgt die Mitteilung so gilt Ziff.1 .2 entsprechend.
3. Rücktritt
3.1 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet sowohl den LT als auch den Gast dazu, den Vertrag zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.2 Der Gast kann nicht einseitig kostenfrei von einer rechtsverbindlichen Buchung zurücktreten. Falls der Gast dennoch vor Beginn der Mietzeit gegenüber dem Vermieter vom Gastaufnahmevertrag zurücktritt, muss er (unabhängig von dem Zeitpunkt und von dem Grund des Rücktritts) den vereinbarten oder betriebsüblichen Aufenthaltspreis einschließlich des Verpflegungsanteils sowie der Entgelte für Zusatzleistungen an den Gastgeber zahlen. Der Gastgeber muss sich jedoch die ersparten Aufwendungen, um die er sich nach Treu und Glauben zu bemühen hat, und eine anderweitige Belegung auf den Erfüllungsanspruch gegenüber dem Gast anrechnen lassen.
3.3 Für den Rücktritt bedarf es einer Rücktrittserklärung in Textform. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Erklärung beim LT.
3.4 Im Falle des Rücktritts vom Gastaufnahmevertrag hat der Gast pauschalen Ersatz für die beim LT bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
ab Buchungsdatum 25 %
ab 89 Tage vor Anreise vor Beginn der Mietzeit: 50 % (mindestens jedoch 25 EURO)
ab 44 Tage vor Anreise vor Beginn der Mietzeit: 75%
ab 34 Tage vor Anreise vor Beginn der Mietzeit: 90%
danach und bei Nichterscheinen: 90% (bzw. 80 %, wenn Übernachtung mit Frühstück gebucht worden war)
Hinweis, wird die Reservierung durch ein externes Buchungsportal erstellt, gelten die entsprechenden Stornierungsrichtlinien der Portale u.a. Buchungsportal – booking.com oder AirBnB.
3.5 Der Gast ist berechtigt, gegenüber dem LT nachzuweisen, dass bei dem LT kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
3.6 Tritt der Gast vom Gastaufnahmevertrag zurück, so kann er einen Ersatzgast benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das zwischen Gast und Leistungsträger bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Leistungsträger muss dies nicht akzeptieren und kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn berechtigte Zweifel an der Zuverlässigkeit des Ersatzmieters bestehen Sofern ein Dritter in den Gastaufnahmevertrag eintritt, so haften er und der bisherige Gast dem Leistungsträger als Gesamtschuldner für den Mietpreis. Sie haften dem Leistungsträger gegenüber auch für die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
3.7 Sollte der Gast keinen Ersatzgast benennen, so kann auch der Leistungsträger für Ersatz sorgen. Eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft hat der Leistungsträger nach Treu und Glauben anderweitig zu vermieten. In diesem Fall verringern sich die durch den Vertragsrücktritt entstanden Kosten, weil sich der Leistungsträger das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen muss.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen. Ergo Versicherungen
4.2 Die vom LT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der gültigen Ausschreibung.
5. Bezahlung
5.1 Der LT kann als lnkassobevollmächtigter nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 15% des Gesamtleistungspreises verlangen.
5.2 Der gesamte Leistungspreis einschließlich aller Nebenkosten ist spätestens am Tage der Abreise zahlungsfällig, soweit nichts anderes vereinbart ist.
6. Obliegenheiten des Gastes
6.1 Der Gast ist verpflichtet, dem LT Mängel und Störungen unverzüglich zu berichten oder Abhilfe zu verlangen.
6.2 Die Mängelanzeige ist ausschließlich an den LT, nicht an die Agentur zu richten.
6.3 Eine Kündigung des Gastes ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der LT nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat.
6.4 Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom LT verweigert wird.
6.5 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem LT vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des LT zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
6.6 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
6.7 Die Mitnahme von Haustieren, gleich welcher Art, ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem LT und, im Falle einer solchen Vereinbarung, nur im Rahmen der zu Art und Größe des Tieres gemachten Angaben gestattet.
7. Haftung des Gastes
Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft nebst Inventar und eventueller Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln. Kommt es während des Aufenthaltes des Gastes durch dessen Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder Gäste zu einem Schaden, so hat der Gast die Pflicht, den entstandenen Schaden dem LT zu melden und zu ersetzen.
8. Haftung des LT und der Agentur
8.1 Die vertragliche Haftung des LTs für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor- , neben- und nachvertraglicher Pflichten) ist auf das Dreifache des Leistungspreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom LT weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der LT für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
8.2 Der LT haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8.3 Die Agentur haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von sich und seinen Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der LT.
9. Anreisezeiten/Personenzahl/Haustiermitnahme bei Buchung von Unterkunftsleistungen
9.1 Die Unterkunft kann am Anreisetag ab 15.00 Uhr belegt werden und muss am Abreisetag stets bis 10.00 Uhr geräumt sein, es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.
9.2 Bei einer Spätanreise (nach 17 Uhr) ist der Gast verpflichtet, den LT hiervon rechtzeitig zu unterrichten. Unterbleibt dies, ist der LT berechtigt, die Unterkunft bei vorheriger Buchung einer Übernachtung nach 3 Stunden (also ab 20 Uhr), bei vorheriger Buchung von mehreren Übernachtungen am Folgetag ab 12 Uhr, anderweitig zu belegen. Mit dem LT vereinbarte An- und Abreisetermine sind bindend. Es sei denn, es ist eine andere Vereinbarung getroffen worden.
10. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den jeweiligen LT wenden. Sollten Sie mit Ihrem LT zu keiner Einigung kommen, steht Ihnen die Agentur gern hilfreich zur Seite.
Localholiday Serviceagentur
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Datenschutz
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